Seite drucken     Schriftgröße A-  A  A+

Presseschau - Detail

Benedikt XVI. ist ein Konzilspapst

DT vom 08.12.2012, Nr. 147, S. 15 von Michael Karger

Gesammelte Schriften: Joseph Ratzingers Formulierungen und Deutungen der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. 

 

Im Mai 2008 empfing Papst Benedikt XVI. den damaligen Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, Professor Rudolf Voderholzer, den Direktor des „Instituts Papst Benedikt XVI.“ und dessen Stellvertreter Christian Schaller im Vatikan. In dieser Woche hat der Heilige Vater Rudolf Voderholzer zum neuen Bischof von Regensburg ernannt.

 

„Am Anfang des Konzils stand ein gewisses Unbehagen, stand die Sorge, das Ganze möchte in eine Bestätigung vorgefasster Beschlüsse sich verkleinern und dadurch der notwendigen Erneuerung der Kirche mehr schaden als nützen.“ Diese Gedanken gingen dem fünfunddreißigjährigen Bonner Fundamentaltheologen Joseph Ratzinger bei der Teilnahme an der Eröffnungsfeier des Konzils durch den Kopf. Als Berater des Kölner Erzbischofs Kardinal Frings nahm der junge Professor an allen Sitzungsperioden der Kirchenversammlung teil. Kardinal Frings war 1961 auf Ratzinger zugekommen. Zunächst bat er den Bonner Dogmatikprofessor um einen Entwurf für eine Rede zum Thema „Das Konzil und die moderne Gedankenwelt“, die er in Genua halten sollte. Kardinal Frings war von Papst Johannes XXIII. zum Mitglied der Zentralen Vorbereitungskommission des Konzils ernannt worden.

 

Ab dem Sommer 1961 wurden dieser Kommission alle Textentwürfe zur Begutachtung vorgelegt. Für seine Rede in Genua wurde Frings vom Papst persönlich belobigt. Im Frühjahr 1962 betraute Frings den jungen Professor mit der Begutachtung aller Entwürfe zu den künftigen Konzilsdekreten. Ratzinger hatte in Freising bereits Vorlesungen zu allen Traktaten der Dogmatik und der Fundamentaltheologie gehalten. Seine Promotionsschrift zum Kirchenverständnis des heiligen Augustinus leistete einen wesentlichen Beitrag zur Wiederentdeckung eines biblisch-patristisch grundgelegten eucharistischen Kirchenverständnisses: Die Glaubenden sind Kirche als „Kultversammlung Gottes, in der sie das eine Brot essen, das sie zu einem Leib macht, in der sie das eine Wort bezeugen, durch das sie eines Geistes sind.“ Auch den Volk-Gottes-Begriff definierte Ratzinger von Paulus und den Vätern her eucharistisch: Kirche ist Volk Gottes nur dadurch, „dass es vom Leib Christi und vom Wort Christi lebt und auf solche Weise selbst Leib Christi wird.“

In seiner Habilitationsschrift über das Geschichts- und Offenbarungsverständnis des heiligen Bonaventura hatte Ratzinger einen Weg gefunden, der sowohl die problematische Bezeichnung von Schrift und Offenbarung als die beiden Quellen der Offenbarung wie auch das andere Extrem, die Behauptung einer materialen Vollständigkeit der Schrift, was auf eine Verschärfung des lutherischen „sola scriptura“ hinausgelaufen wäre, überwindet. Ratzinger erkannte, dass aus dem Geist der römischen Schultheologie heraus auf dem Konzil Definitionen vorgesehen waren, die einseitigen Parteinahmen gleichkamen. Gestützt auf die Lehrverkündigung der Päpste der letzten hundert Jahre hatten diese angestrebten Lehrentscheide nach Ratzingers Ansicht keine ausreichende Basis in der Theologie der Kirchenväter und des Mittelalters. Besonders auf die Schwächen der ekklesiologischen Entwürfe und der Offenbarungsvorlage machte der Gutachter den Kardinal aufmerksam.

 

Am 10. Oktober 1962, dem Vorabend der Konzilseröffnung, sprach Ratzinger zu den deutschsprachigen Bischöfen auf Bitten von Kardinal Frings über den Entwurf zur Offenbarung und empfahl den Vätern, ihn zurückzuweisen und neu zu erarbeiten. Kardinal Frings trug diese Argumente dann auch in der Generalkongregation vor und bewirkte dadurch nicht nur die vollständige Überarbeitung dieser Vorlage, sondern ermutigte dadurch auch die Konzilsväter, ihre ureigenste Aufgabe wahrzunehmen und die Texte selbst zu erstellen. So wurde der Episkopat wieder zu einer eigenständigen Größe und zu einem echten Gegenüber zur Kurie.

 

Für elf von neunzehn Konzilsreden von Kardinal Frings liegen die Redeentwürfe von Ratzinger jetzt vor. Immer wenn sich Frings in der Konzilsaula zu wesentlichen theologischen Fragen äußerte, stammten die Argumente von seinem Berater Ratzinger. Ein wichtiger Vorteil im Kampf um die Aufmerksamkeit des Plenums war, dass Frings als Mitglied des Präsidiums des Konzils und dienstältestem Kardinal in der Aula stets zuerst das Wort erteilt wurde. Zudem genoss Frings als der Begründer von Misereor und Adveniat bei den Bischöfen aus Afrika und Lateinamerika hohes Ansehen. Abgesehen von diesen strategischen Vorteilen, war es die Überzeugungskraft der theologischen Argumente, die den Konzilsreden von Frings stets größte Aufmerksamkeit sicherte. Karl Rahner, der Konzilstheologe von Kardinal König und enger Berater von Kardinal Döpfner, erstellte zusammen mit Ratzinger einen eigenen Text zur Offenbarung, den sie sogar an die Konzilsväter verteilen ließen. Gegen Ende der ersten Sitzungsperiode wurde Ratzinger zum offiziellen Konzilssachverständigen (Peritus) ernannt. Als Mitglied der Kommission für die Offenbarungskonstitution hat Ratzinger dazu beigetragen, dass in „Dei Verbum“ seine Einsicht von der Vorgängigkeit der Offenbarung mit ihrem Höhepunkt in Jesus Christus von ihren Bezeugungsformen Schrift und Tradition unterschieden wurde.

 

Papst Johannes XXIII. hatte dem Konzil keine Vorgaben über vordringlich zu behandelnden Gegenstände gemacht. Dennoch wurde allgemein erwartet, dass das Konzil in Ergänzung zur Definition des päpstlichen Primates auf dem Ersten Vatikanum die damals kriegsbedingt unabgeschlossene Arbeit an der Verhältnisbestimmung von Petrusamt und Bischofskollegium wieder aufnimmt. In der Unterkommission der theologischen Kommission, die sich mit der Kollegialität der Bischöfe, also der zentralsten Problemstellung der gesamten Kirchenversammlung befasste, arbeitete auch Joseph Ratzinger mit. Hier entstanden die entscheidenden Kapitel zur Kirchenverfassung in der späteren dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“. Nachgewiesen ist darüber hinaus die Mitwirkung Ratzingers am Missionsdekret „Ad gentes“. Anfang Oktober 1965 wurde der überarbeitete Entwurf der Generalkongregation vorgelegt und Kardinal Frings würdigte die Vorlage, deren neue theologische Grundlegung von seinem Peritus stammte, mit den Worten: „Zu loben ist vor allem die tiefe und weite Erklärung der theologischen Grundlage der Missionstätigkeit: Diese Aktivität wird im Wesen der Kirche verankert und erscheint so in ihrer innersten und dauernden Notwendigkeit. Solch eine Erklärung erscheint heute notwendig zu sein; es gibt nämlich viele, die fragen, ob die Missionstätigkeit der Kirche heute notwendig sei, da Gott auf Wegen, die ihm bekannt sind, Menschen auch ohne sichtbare Mitgliedschaft der Kirche dem Leib Christi hinzufügen und so retten könne. In dieser, ich möchte sagen, missionarischen Bewusstseinskrise genügt es nicht, alte Formeln zu wiederholen, sondern wir brauchen eine neue Begründung der Missionstätigkeit, durch die aufgezeigt wird, wie die Kirche an der Sendung Christi teilnimmt, sie fortsetzt und immer gesandt und missionarisch ist und sein muss.“

 

Die beiden nun vorliegenden Bände der Werkausgabe umfassen die Gutachtertätigkeit für Kardinal Frings, die Entwürfe für seine Reden in den Generalkongregationen, die Zusammenfassungen der vier Sitzungsperioden, die Ratzinger für ein breiteres Publikum veröffentlicht hat, seine unmittelbar im Anschluss an das Konzil entstandenen wissenschaftlichen Kommentare zu einzelnen Konzilsdokumenten, sowie seine kritischen Analysen zur Konzilsrezeption. Der Teil A („Am Vorabend des Konzils“) enthält Texte, die zwischen der Ankündigung des Konzils im Januar 1959 und der Eröffnung im Oktober 1962 entstanden sind. In „Die eucharistische Erneuerung“ wird eine eucharistische Kirchenlehre entwickelt, die auf dem Konzils, zum Durchbruch kam. „Der eucharistische Weltkongress im Spiegel der Kritik“ dokumentiert und reflektiert die Münchener Großveranstaltung, deren liturgische Feiern aus dem Geist der liturgischen Bewegung unmittelbar auf das Konzils hin ausgerichtete waren. „Das Konzil und die moderne Gedankenwelt“ ist der Vortrag, den Kardinal Frings in November 1961 in Genua gehalten hat. Außerordentlich bedeutsam ist die 1961 erfolgte Widerlegung der These von Hans Küng, dass „concilium“ und „ecclesia“ gleichbedeutend seien. Der Versuch von Küng, die Kirche als Räte- und Diskussionsgemeinschaft unter Führung der theologischen Experten neu zu definieren, wurde von Ratzinger sowohl philologisch wie theologisch als unhaltbar erwiesen. Mit der nachkonziliaren Gründung der Zeitschrift „Concilium“ schuf Küng ein internationales Expertenteam für alle theologischen Fachbereiche. Hans Urs von Balthasar, Henri de Lubac und Joseph Ratzinger setzten dem programmatisch mit „Communio“ eine Zeitschrift entgegen, die sich der eucharistisch-sakramentalen Kirchenlehre des Konzils verpflichtet sah.

 

Im Teil B finden sich Texte des Konzilsberaters von Kardinal Frings und des Konzilssachverständigen. Am Anfang steht der Entwurf für eine Einleitungskonstitution des Konzils, die aber, da das Konzil auf eine Darstellung seiner Absichten und Ziele in einem eigenen Dokument verzichtet hat, nicht zum Zuge kam. Erstmals vollständig auf Deutsch und mit dem lateinischen Urtext liegt nun die von Frings unter seinem Namen nach Rom gesandte Begutachtung der Konzilsentwürfe vor. In der „Begründung der Änderungsvorschläge“ geht Ratzinger auf vier der sieben sogenannten Schemata genauer ein. Mit seiner Rede vor den deutschsprachigen Bischöfen am Vorabend der Konzilseröffnung über die schweren Mängel des offiziellen Entwurfs einer Offenbarungskonstitution öffnete Ratzinger den Blick auf die Weite der katholischen Tradition und damit auf die Chance der Väter, auf dem Konzil eine enge „antimodernistische Geisteshaltung“ zu überwinden. Da in der kurialen Vorlage nichts über die Offenbarung an sich gesagt wurde, fertigte Ratzinger im Auftrag von Kardinal Frings einen eigenen Text über die Offenbarung an. Dieser kurze Text wurde von Rudolf Voderholzer wiederentdeckt und wird hier erstmals im lateinischen Urtext und in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Es ist der schönste Text des ganzen Bandes: Theologisch und stilistisch eine wiederentdeckte Perle. Wichtigste Aussage darin: „Er, Christus selbst, ist die Offenbarung.“

 

Im Anschluss folgt der gemeinsam mit Karl Rahner verfasste Entwurf eines Offenbarungsdekretes, in den der eigene Versuch Ratzingers als erstes Kapitel eingearbeitete, wurde. Erstmalig in deutscher Übersetzung liegt nun auch das zusammen mit Karl Rahner und Gustave Martelet verfasste Gutachten „Zur Frage des päpstlichen Primats und der Kollegialität der Bischöfe in der Leitung der Gesamtkirche“ vor, ein wichtiger Beitrag zur späteren Kirchenkonstitution „Lumen gentium“. Mit der Ausarbeitung „Überlegungen zur theologischen Grundlage der Sendung (Mission) der Kirche“ trug Ratzinger wesentlich dazu bei, dass die missionarische Sendung der Kirche als zu ihrem Wesen gehörig in das Missionsdekret „Ad gentes“ Eingang gefunden hat. Erstmalig werden alle elf Entwürfe Ratzingers zu den insgesamt neunzehn Reden von Kardinal Frings auf den Generalkongregationen publiziert. Vergleicht man die im lateinischen Urtext und deutscher Übersetzung abgedruckten Vorlagen mit den von Frings tatsächlich gehaltenen Reden und den zusätzlich offiziell eingereichten Redetexten, so ergibt sich, dass Kardinal Frings in allen theologisch wichtigen Fragen seinem Peritus weitestgehend gefolgt ist. Leider wurden die Konzilsreden von Frings, die einen direkten Vergleich zwischen der Ratzinger-Vorlage, der gehaltenen Rede und dem eingereichten Text erlaubt hätten, nicht in die Bände mit aufgenommen.

 

Unter „Berichterstattung“ werden unter anderem die vier kleinen Rückblicksbändchen auf die vier Sitzungsperioden abgedruckt. Sie stellen nach wie vor eine hervorragende Einführung in das Konzilsgeschehen dar. Mehrfach äußerte sich Ratzinger zur Zusammenarbeit mit Kardial Frings auf dem Konzil. Alle diese Beiträge sind im Teil D gesammelt. Den jeweiligen wissenschaftlichen Konzilskommentaren wurden Ratzingers Auslegungen der Konzilsbeschlüsse entnommen und im Teil E („Kommentar“) versammelt. Als Erstveröffentlichung ist darunter die deutsche Fassung des Kommentars zu „Lumen gentium“ über „Ortskirche und Gesamtkirche“, die Ratzinger für einen amerikanisches Konzilskommentar geschrieben hat.

 

Interviews, Aufsätze, Vorträge und Predigten zur Wirkungsgeschichte des Konzils aus dem Zeitraum 1966 bis 2005 bilden den Teil F. In den brillanten Zeitanalysen werden massiv die Schwächen der Pastoralkonstitution sowie ihre einseitige Inanspruchnahme kritisiert. Bereits während des langen Entstehungsprozesses von „Gaudium et spes“ griff Kardinal Frings mit den Argumenten seines Beraters in die Diskussion ein und warnte vor der „fundamentalen Verwirrung“, die dadurch entsteht, dass der menschliche Fortschritt vom göttlichen Heil nicht klar genug unterschieden wird. Auch in seinem neuen Vorwort zum vorliegenden Band kritisiert Papst Benedikt die Pastoralkonstitution: „Hinter dem verschwommenen Begriff ,Welt von heute‘ steht die Frage des Verhältnisses zur Neuzeit. Um sie zu klären, wäre nötig gewesen, das Wesentliche und Konstitutive für die Neuzeit genau zu definieren.“ Eine notwendige Darstellung der Problematik der Moderne sei „nicht gelungen“. Eine deutsche Erstpublikation sind auch die Thesen zum Thema „Zehn Jahre Vaticanum II.“ Ein Radiointerview von 1990 ist als Erstdruck beigegeben. Erstmals publiziert wird auch die Predigt „Die Christozentrik des Zweiten Vatikanischen Konzils“ von 1997.

 

Im Anhang stehen die von Rudolf Voderholzer gewohnt zuverlässig erstellten editorischen Hinweise und bibliographischen Nachweise, ein umfassendes Literaturverzeichnis, ein Schriftstellenregister und ein Namensregister. In seinem Vorwort geht Papst Benedikt auf die Erklärung des Konzils zur Religionsfreiheit ein und betont, dass die darin vorgetragene neue Argumentation über die Menschenrechte dem christlichen Glauben „nicht fremd sein“ konnte. „Nostra aetate“ nennt der Papst einen „an sich großartigen Text“, weist aber auf eine Schwachstelle hin: „Er spricht von Religionen nur positiv und lässt dabei die kranken und gestörten Formen von Religion beiseite, die geschichtlich und theologisch von großer Tragweite sind: Der christliche Glaube war deshalb von Anfang an nach innen wie nach außen auch religionskritisch.“ Über die Konzilsväter heißt es: Sie „konnten und wollten deshalb nicht einen anderen Glauben oder eine neue Kirche schaffen, sondern nur beides tiefer verstehen und so wahrhaftig ,erneuern‘“. Mit Anspielung auf seine Rede vor dem Kardinalskollegium vom 22. Dezember 2005 über die „Hermeneutik der Reform“ fügte der Papst hinzu: „Deshalb ist eine Hermeneutik des Bruchs absurd, gegen den Geist und gegen den Willen der Konzilsväter.“

Mit Blick auf die vorliegende umfassende Sammlung aller Beiträge Ratzingers als Berater auf dem Konzil, seine Vermittlung und die wissenschaftliche Kommentierung, nachkonziliare Umsetzung und kritische Begleitung seiner Ergebnisse, muss man Benedikt XVI. als Konzilspapst bezeichnen. Papst Benedikt XVI. ist der authentische Interpret des Konzils, seiner Beschlüsse und seines wahren Geistes für die Gegenwart.

 

Joseph Ratzinger: Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Formulierung – Vermittlung – Deutung. (Joseph Ratzinger Gesammelte Schriften, Band 7, Herausgegeben von Gerhard Ludwig Müller). Verlag Herder Freiburg 2012, 2 Teilbände, zusammen 1251 Seiten, jeweils EUR 60,–

 

DT 8. Dezember 2012