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Presseschau - Detail

Offenbarung, Schrift und Überlieferung

DT 08.09.2009, Nr 107, S. 7 von Michael Karger

 

Band 2 der Werkausgabe der Gesammelten Schriften Papst Benedikts XVI. dokumentiert die Habilitationsschrift Joseph Ratzingers

 

Im Herbst des Jahres 1955 reichte der junge Doktor der Theologie Joseph Ratzinger, der als Lehrstuhlvertretung an der Philosophisch-Theologischen Hochschule seines Heimatbistums in Freising seit einem Jahr Dogmatik lehrte, seine Habilitationsschrift an der Theologischen Fakultät der Universität München ein. Sein Doktorvater, der Münchner Fundamentaltheologe Gottlieb Söhngen, hatte mit kluger Voraussicht seinem „Meisterschüler“ den Weg vorgezeichnet: Mit der Promotionsschrift „Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche“ (1954) hatte sich der junge Wissenschaftler in die Patristik und die Lehre von der Kirche eingearbeitet. Mit der Habilitationsschrift „Offenbarung und Heilsgeschichte nach der Lehre des heiligen Bonaventura“ (1217/21–1274) sollte er die scholastische Theologie des Mittelalters hinsichtlich Offenbarung, Schrift, Tradition und Heilsgeschichte bearbeiten. Von den drei Gebieten der Demonstratio catholica – Gotteslehre, Offenbarung und Kirche – hätte der junge Dozent damit bereits zwei durchdrungen und sich damit für jeden fundamentaltheologischen Lehrstuhl in Deutschland empfohlen. Mit Begeisterung nahm Söhngen den Ertrag der Habilitationsschrift auf und wartete ebenso gespannt wie Ratzinger auf das Zweitgutachten des stets mit Söhngen rivalisierenden Münchner „Dogmatikerpapstes“ Michael Schmaus. Erst Ostern 1956 auf einer Tagung der deutschsprachigen Fundamentaltheologen und Dogmatikprofessoren in Königstein brach Schmaus sein Schweigen. 

Über diese Begegnung schreibt Ratzinger in seiner Autobiographie: „Schmaus rief mich während der Königsteiner Tagung zu einem kurzen Gespräch zu sich, in dem er mir sachlich und ohne Emotion eröffnete, er müsse meine Habilitationsschrift ablehnen, da sie nicht den dabei geltenden wissenschaftlichen Maßstäben genüge. Einzelheiten würde ich nach dem entsprechenden Fakultätsbeschluss erfahren“ („Aus meinem Leben“ 1998). 

Damit hatte Schmaus dem gerade neunundzwanzigjährigen Dozenten einen Schock versetzt: „Ich war wie vom Donner getroffen. Eine Welt drohte für mich zusammenzubrechen. Was sollte aus meinen Eltern werden, die guten Glaubens zu mir nach Freising gekommen waren, wenn ich nun als Gescheiterter von der Hochschule gehen musste? Und meine ganze eigene Zukunftsplanung, die sich wieder ganz auf das theologische Lehramt gerichtet hatte, war dann gescheitert.“ Ablehnungsgrund waren für Schmaus nicht die formalen Mängel, sondern schwerwiegende inhaltliche Vorbehalte. Davon war auch Ratzinger überzeugt: „Michael Schmaus ... sah in diesen Thesen keineswegs eine getreue Wiedergabe von Bonaventuras Denken (wovon ich hingegen auch heute noch überzeugt bin), sondern einen gefährlichen Modernismus, der auf die Subjektivierung des Offenbarungsbegriffs hinauslaufen müsse“ („Aus meinem Leben“). Nach heftiger Diskussion beschloss die Fakultät, das Werk nicht als ganzes abzulehnen, sondern zur Bearbeitung zurückzugeben. Schmaus ging davon aus, Ratzingers Professorenlaufbahn  trotzdem verhindert zu haben, glaubte er doch, dass das „Maß der erforderlichen Umarbeitung so groß sei, dass dafür Jahre nötig sein würden“. 

Lautstarke Auseinandersetzung zwischen Schmaus und Söhngen 

Die rettende Idee  kam Ratzinger, als er feststellte, dass der zweite Teil der Arbeit über die Geschichtstheologie Bonaventuras „gänzlich ohne Beanstandung“ geblieben war, obwohl seiner Meinung nach „auch hier durchaus Sprengstoff enthalten gewesen“ wäre. Er trennte den zweiten Teil ab, rundete ihn zu einer eigenständigen Untersuchung und reichte sie bereits im Oktober 1956 unter dem Titel „Die Geschichtstheologie des heiligen Bonaventura“ erneut ein. Nur zehn Tage lagen zwischen der Mitteilung, dass die Arbeit angenommen worden sei und der auf den 21. Februar 1957 angesetzten öffentlichen Habilitationsvorlesung. Nach dem Vortrag Ratzingers kam es im überfüllten großen Hörsaal zum lautstarken „showdown“ zwischen Schmaus und Söhngen. Nach der Beratung der Fakultät teilte der Dekan Ratzinger formlos auf dem Flur seine Habilitation mit: „Im Augenblick vermochte ich kaum Freude zu empfinden, so schwer lag der Albtraum des Vergangenen noch auf mir.“
Am ersten Januar 1958 wurde Ratzinger trotz erneuter Intervention von Schmaus zum ordentlichen Professor für Fundamentaltheologie und Dogmatik an der Freisinger Hochschule ernannt. Seiner wohl zwischen Schmaus und Kardinal Wendel abgesprochenen „Abschiebung“ zum Professor an der Pädagogischen Hochschule in München-Pasing konnte Ratzinger mit Verweis auf einen Ruf der Universität Bonn – „den Lehrstuhl, den sich mein Lehrer Söhngen immer gewünscht hatte“ – ablehnen. Zum Wintersemester 1958/59 begann Ratzinger am „Traumziel“ Bonn seine Laufbahn als Universitätsprofessor. Die Druckfassung der Habilitation erschien 1959 im Verlag Schnell und Steiner. Neben Übersetzungen ins Englische (1969), ins Italienische (1978, 2. Aufl. 1991), ins Französische (1988) und ins Spanische (2004) erschien eine 2. deutsche Auflage als unveränderter Nachdruck (1992) im EOS-Verlag St. Ottilien.

Vierundfünfzig Jahre, nachdem die Abgabe der Bonaventura-Studie das „Drama der Habilitation“ auslöste, hat Papst Benedikt XVI. seine ursprüngliche Arbeit als 2. Band seiner Werkausgabe „Joseph Ratzinger. Gesammelte Schriften“ nun erstmals als Ganzes veröffentlicht. Bereits vor dem Erscheinen der Habilitationsschrift (1959) hatte Ratzinger in dem Aufsatz „Offenbarung – Schrift – Überlieferung. Ein Text des heiligen Bonaventura und seine Bedeutung für die Gegenwart“ (Trierer Theol. Zeitschrift 1958) die zentrale These des 1. Teils zusammengefasst und für die gegenwärtige theologische Diskussion fruchtbar gemacht. Im neuen Vorwort zur ersten Gesamtpublikation macht Papst Benedikt XVI. keine Abstriche bei den Grundaussagen, wenn er im Blick auf das Manuskript mit deutlichem Understatement schreibt: „... habe ich beim Wiederlesen den Eindruck gewonnen, dass seine Antworten fundiert sind und – obwohl in vielen Einzelheiten überholt – doch auch noch etwas zu  sagen haben.“

Das neue Vorwort zum Gesamtwerk und die drei Vorworte zum 2. Teil bilden zusammengenommen, neben der Einleitung der Bonaventuraexpertin Marianne Schlosser, eine hervorragende Einführung und Kommentierung der Studie. Das „Drama der Habilitation“ wird allerdings vom Papst und von Frau Schlosser übergangen. Knapp und mit Verweis auf die Autobiographie findet sich dazu etwas in den wichtigen „Editorischen Hinweisen“ des leitenden Herausgebers Rudolf Voderholzer. Den theologiegeschichtlichen Kontext der Arbeit bildet die reformatorische Auffassung von Offenbarung als geschichtlicher Selbsterschließung Gottes unter dem Begriff der Heilsgeschichte, dem das „katholische“ beziehungsweise neuscholastische Modell von Offenbarung als Mitteilung göttlicher Geheimnisse gegenüberstand. Söhngens Auftrag ging nun dahin, herauszufinden, welches Verständnis Bonaventura von Offenbarung hatte und „ob es bei ihm so etwas wie eine Vorstellung von Heilsgeschichte gebe“. 

Weil Bonaventura den Begriff nicht im heutigen Sinne kannte, waren umfangreiche Begriffsuntersuchungen nötig, um das Offenbarungsverständnis zu erheben. Diese Methode macht die Lektüre der Untersuchung teilweise zu einem harten Brot, zumal die eigentlich beabsichtigten systematischen Erträge, um den historischen Charakter der Untersuchung zu wahren, nicht auf die theologischen Gegenwartsfragen angewandt wurden. Dieses Problem wurde ausdrücklich im Vorwort zur amerikanischen Ausgabe (1969) angesprochen: „Aufgabe des Historikers ist es ja, seine Ergebnisse darzulegen, ausschließlich Ergebnisse. Manchmal ist mir diese Beschränkung recht schwergefallen, aber ich bin nach wie vor der Auffassung, sie war und ist gerechtfertigt.“ Hauptthema des ersten Teils ist das Zueinander von Offenbarung, Schrift und Überlieferung. 

Mit den Schriften des Neuen Testamentes kommt nicht ein neues Buch zum Alten Testament hinzu, sondern diese neuen Schriften „stellen der einen Schrift, das heißt dem Alten Testament, das Christus-Ereignis als den die Schrift auslegenden Geist gegenüber“. Reine Buchstäblichkeit ist noch nicht Neues Testament. Neues Testament ist nur da, „wo der Geist die Bücher lebendig macht“. Der damit geöffnete „Raum des Christusgeschehens“ ist prinzipiell nicht abgeschlossen. Den Einwand, dass mit dieser Konzeption die objektive Offenbarung preisgegeben werde und an ihre Stelle ein „subjektivistischer Aktualismus“ trete, räumt Ratzinger aus: „... jener Tiefensinn der Heiligen Schrift, in dem sie überhaupt erst Offenbarung und Glaubensinhalt ist, steht nicht im Belieben des Einzelnen, sondern ist ... in den Grundlinien einfach durch Annahme des katholischen Glaubens zugänglich, der ja in seiner Zusammenfassung im Symbolum Prinzip der Schrifterklärung ist.“ Darum gilt: „Nur die im Glauben verstandene Schrift ist wahrhaft heilige Schrift.“ Grundsätzlich gehört zur Offenbarung die „innere, gläubige Annahme des Gesagten“. Erst im „lebendigen Schriftverständnis der Kirche“ wird die Schrift zur Offenbarung. Darum liegt im „sola scriptura“ Luthers ein Denkfehler. 

Ausgehend von der Vorstellung von Christus als der Mitte der Zeiten und als ihrem Wendepunkt sieht Bonaventura die Offenbarung mit Christus nicht einfach als abgeschlossen an. Daneben sind die Erkenntnisse Bonaventuras für den Traditionsbegriff bedeutsam. Ratzinger sieht mit Bonaventura Überlieferung nicht als inhaltliches Prinzip, neben der Schrift, sondern mit dem Traditionsbegriff werde „die Kirchenbindung des Schriftwortes“ ausgesagt. Die Rede von Schrift und Überlieferung als den beiden Offenbarungsquellen bedeute nicht, „dass es da über die Schrift hinaus noch einen Vorrat von ,Offenbarungswahrheiten’ gibt, die neben der Schrift einher weiter überliefert werden“, sondern dass die Schrift „nur in den Händen der lebendigen Kirche in ihrer Verkündigung zur Offenbarung wird.“ Als thomistische Neuerung bezeichnet Ratzinger die Trennung von Glaube und Offenbarung, „so dass jetzt sich die Redeweise von einer objektiven Offenbarung ausbilden kann, die einfach ,da’ ist und unabhängig von dem Menschen, der sie im Glauben empfängt“. Wie Bonaventura, „dem es beschieden sein sollte, auf dem Unionskonzil von Lyon in entscheidender Weise mitzureden“, so war es Joseph Ratzinger beschieden, sein aus Bonaventura gewonnenes Offenbarungsverständnis als Konzilstheologe in entscheidender Weise in die Offenbarungskonstitution „Dei Verbum“ einzubringen. 

Im zweiten Teil der Habilitationsschrift steht die Entdeckung Ratzingers, dass Bonaventura als Generalminister des Franziskanerordens in seinen Spätschriften auf die schwerwiegende Krise der Gemeinschaft geantwortet hat, die durch die Lehre des Benediktinerabtes Joachim von Fiore (gest. 1202) ausgelöst worden war. Um 1260 werde, so die Vorhersage Joachims, nach dem Zeitalter des Vaters (AT) und dem des Sohnes (NT und Kirche) das dritte Zeitalter als Zeit des Heiligen Geistes anbrechen. Dann werde die Christenheit nach der Bergpredigt leben und eine Friedenszeit beginnen, in der die Institution Kirche und ihre Hierarchie keinen Platz mehr haben wird. Als innerhalb des Franziskanerordens die erstaunliche Anwendbarkeit dieser Prophetie auf Leben und Werk des heiligen Franziskus entdeckt wurde, sah sich eine Gruppe, die man dann die „Spiritualen“ nannte, als Avantarde des Heiligen Geistes beauftragt, die von Joachim vorhergesagte innerweltliche Utopie herbeiführen zu sollen. Ratzinger entdeckte, dass Bonaventura in der Auseinandersetzung mit der Lehre Joachims einen bis heute gültigen Wandel des Eschatologieverständnisses herbeigeführt hat. Durch seine kirchliche Auslegung Joachims suchte Bonaventura, den Orden vor der Spaltung zu bewahren. Bonaventuras Antwort bestand darin, „dass die endzeitliche Lebensform Franzens in dieser Welt nicht als Institution, sondern nur als Durchbruch der Gnade im  Einzelnen existieren kann, bis einmal die allein von Gott zu wirkende Stunde kommen wird, in der die Welt umgewandelt wird in ihre endzeitliche Daseinsform. Alles andere ist Schwarmgeisterei,...“ 

Werkausgabe als Instrument eines Pontifikates 

Eine vergleichbare Aufgabe fiel dem Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre Kardinal Ratzinger zu, als er der Gefährdung der Kirche durch die Übernahme marxistischer Kategorien durch die übrigens stark von Franziskanern dominierte Befreiungstheologie entgegentrat. Bestätigt wird dieser Zusammenhang auch vom Vorwort zur Neuausgabe (ital. 1991/dt. 1992), wo Ratzinger, auf die Aktualität Joachims Bezug nehmend, sagte: „Die Frage, ... ob so etwas wie eine christliche Utopie, eine Synthese von Utopie und Eschatologie möglich sei, kann man vielleicht geradezu als den theologischen Kern der Debatte um die Befreiungstheologie bezeichnen.“ 

Die Lösung des Kardinals Bonaventura hielt auch den Denkansatz für die Antwort auf die Krise der Kirche durch die Befreiungstheologie bereit: Er hat „das Denken Joachims keineswegs global verdammt. Er war freilich unerbittlich in der Ablehnung von Bestrebungen, die Christus und Geist, christologisch- sakramental geordnete Kirche und pneumatologisch- prophetische Kirche zu teilen versuchten und dabei in Anspruch nahmen, Utopie durch ihre Lebensform selbst vergegenwärtigen zu können.“ Bereits die programmatische Wahl des Themas Liturgie für den ersten Band zeigte, dass Papst Benedikt XVI. die Werkausgabe als Instrument seines Pontifikats in der Einheit von Theologie und Verkündigung versteht. Dies bestätigt der Papst auch selbst im Bonaventura-Band, wenn er im Vorwort schreibt: „Vor allem ist mir bewusst geworden, dass die Frage nach dem Wesen der Offenbarung und ihrer Vergegenwärtigung, die das Buch prägt, auch heute noch ihre Dringlichkeit hat, vielleicht sogar noch dringlicher geworden ist.“ Auf den Text der Habilitationsschrift (Teil A) folgen Aufsätze und Lexikonartikel aus dem Umkreis der Bonaventura-Studie (Teil B) sowie Rezensionen und Geleitworte (Teil C). Im Anhang findet man das Literaturverzeichnis, die editorischen Hinweise, bibliographische Nachweise, eine Synopse, die den Vergleich zwischen dem Manuskript von 1955 und der Buchveröffentlichung des 2. Teils 1959 erleichtert, den Faksimiledruck des Inhaltsverzeichnisses des Manuskriptes von 1955 und ein Namenregister. Ausdrücklich dankt der Papst dem Bischof von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller, der „die Herausgabe dieses Werkes ermöglicht hat“. Gewidmet hat der Heilige Vater den Band seinem Bruder Georg zum 85. Geburtstag „in Dankbarkeit für die Weg- und Denkgemeinschaft eines ganzen Lebens“.

Joseph Ratzinger: Offenbarungsverständnis und Geschichtstheologie Bonaventuras. Habilitationsschrift und  Bonaventura-Studien. (Joseph Ratzinger Gesammelte Schriften Band 2, Herausgegeben von Gerhard Ludwig Müller). Verlag Herder Freiburg 2009, gebunden, 912 Seiten, EUR 50,–. Das Buch ist ab heute, Freitag, im Handel erhältlich;

 

DT 08. September 2009 (PDF, 127 kB)